Die ersten Schritte

Im Todesfall


Todesfall in einer Wohnung

Bei einem Todesfall in der Wohnung, muss zuerst der Beschauarzt, welcher der Gemeindearzt bzw. der diensthabende Arzt sein kann, verständigt werden. Nach erfolgter Totenbeschau, kontaktieren Sie uns bitte und wir veranlassen die nächsten Schritte.

Weiters übernehmen wir gerne auch die Anzeige des Todesfalles beim zuständigen Standesamt.

Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist, wird die Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalles beim Standesamt verpflichtet. Auch die Verständigung der Angehörigen wird (falls diese über den Todesfall noch nicht informiert sein sollten) von der Institutsleitung durchgeführt.

Die nächsten Schritte übernehmen wir gerne für Sie.

Es besteht keinesfalls Anlass dafür die Bekleidung für den Verstorbenen sowie die notwendigen Dokumente in das Krankenhaus zu bringen. Es ist nur notwendig diese in unserem Aufnahmebüro abzugeben.

Folgende Dokumente werden für die Beurkundung auf dem Standesamt benötigt

  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde (vor dem 1. Jänner 1939 Geburts- und Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass)
  • Heiratsurkunde (vor dem 1. August 1938 Trauschein)
  • Wenn verwitwet Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei geschiedenen Scheidungsdekret
  • Verleihungsurkunden als Nachweis von akademischen Graden

Für die Durchführung der Trauerfeier ist weiteres wichtig

Grabdaten
Für Beisetzung außerhalb unserer Standorte

Bekleidung
Für die/den Verstorbenen. Unterwäsche, Hemd oder Bluse, Socken oder Strümpfe, Anzug, Kleid oder Kostüm, keine Schuhe.
Sargbeigaben: wie Fotos, Briefe, religiöse Beigaben etc.

Foto und Trauerdrucksorten
Wenn Sie Gedenkbilder, Fotoparten oder ein Aufbahrungsfoto wünschen, bringen Sie ein Foto mit.
Die Trauerdrucksorten werden von uns im Digitalverfahren gedruckt.
Viele Parten- und Gedenkbildmotive liegen zur Einsicht auf

Musik
Ihre musikalischen Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier.
Einzelne Musiktitel stehen in unserem Aufnahmebüro zur Verfügung oder Sie bringen selbst die Lieblingsmusik des/der Verstorbenen mit. Begräbnismusik durch eine Musikkapelle kann organisiert werden.

Blumenschmuck
Kränze, Buketts, Sarggesteck, etc. kann in unserem Aufnahmebüro zu Gärtnereipreisen bestellt werden. Reichhaltige Fotobeispiele sowie Textvorschläge für den Schleifendruck liegen auf.

Barbara Aumann

Firmensitz:
2225 Zistersdorf
Kaiserstrasse 24

Weitere Hauptbetrieb:
2183 Neusiedl/Zaya – St. Ulrich

Anmeldestellen:
2185 Prinzendorf – Rannersdorf
2184 Hauskirchen
2272 Ringelsdorf – Niederabsdorf
2265 Drösing – Waltersdorf

Kontaktdaten:
Telefon: 02532/2367
Mobil: 0664/12 15 115

office@bestattung-aumann.at

UID Nummer: ATU76912389

Letzte Änderung 26.03.2024

REDAXO 5 rocks!